Fragen & Antworten
Fragen über Fragen?
Hier findest Du die Antworten auf die häufigsten Fragen zum Freiwilligen Ordensjahr.
Deine Frage war nicht dabei? Schreib'einfach eine Mail an ordensjahr@orden.de
Das Leben in Gemeinschaft
Wie ist der Alltag im Kloster? Was erwartet mich?
Eine spannende Frage! Die Antwort darauf ist von Gemeinschaft zu Gemeinschaft, von Konvent zu Konvent unterschiedlich. Was alle Gemeinschaften im Innersten verbindet, ist das Leben aus dem Glauben: die Gestaltung des täglichen Lebens mithilfe von festen liturgischen Zeiten und der Wechsel aus Gebetsleben, Gemeinschaftsleben und Arbeitsleben. Wie sich dies gestaltet, ist teils sehr unterschiedlich.
Fast immer beginnt der Tag mit einer gemeinsamen Gebetszeit. Manche Gemeinschaften haben bereits morgens eine Eucharistiefeier, andere eher abends, wieder andere haben im eigenen Haus keine.
Nach dem Morgengebet und dem Frühstück ist Arbeitszeit, die evtl. von einer Gebetszeit mittags wieder unterbrochen wird. In manchen Gemeinschaften ist es möglich, miteinander zu Mittag zu essen, in anderen nicht. Nach dem Essen, vielleicht einer Erholungszeit und weiterer Arbeitszeit, trifft sich die Gemeinschaft abends oft nochmals zum Gebet. Der Tag wird gerne mit der sog. Komplet beendet.
Jede Gemeinschaft hat ihren eigenen Tagesrhythmus und ihre eigenen Formen des Gemeinschaftslebens, die auch sehr abhängig von den jeweiligen Arbeitsfeldern sind.
Genauere Einblicke können bei einem Erstgespräch gegeben werden.
Bin ich Bruder oder Schwester, wenn ich das Freiwillige Ordensjahr mache?
Nein, das Freiwillige Ordensjahr hat ordensrechtlich keinerlei Auswirkungen, d.h. man ist in dieser Zeit kein Mitglied der Ordensgemeinschaft. Genauso „gehört man“ aber in der Zeit des Freiwilligen Ordensjahres natürlich zur Hausgemeinschaft der Schwestern oder Brüder.
Bin ich beim Freiwilligen Ordensjahr alleine im Kloster, oder leben noch andere Leute mit, die nicht Schwestern oder Brüder sind?
Die Wahrscheinlichkeit, dass gleichzeitig in einer Gemeinschaft zwei und mehr Teilnehmerinnen oder Teilnehmer sind, ist gering. Kontakt und Austausch mit Anderen in vergleichbarer Situation finden über die regelmäßigen Fortbildungswochenenden statt. Viele Ordensgemeinschaften haben aber öfters Gäste von außerhalb, die sich für eine bestimmte Zeit zurückziehen wollen und Stille im Kloster suchen.
Auf was muss ich im Freiwilligen Ordensjahr verzichten?
Wer das Freiwillige Ordensjahr macht, wird zunächst einmal mit eher „leichtem Gepäck“ anreisen, da die Zeit des Mitlebens im Kloster ja begrenzt ist. Die Ordensgemeinschaften versuchen alle einen einfachen Lebensstil zu leben, so gibt es z.B. in manchen Konventen nur an Festen Alkohol zu trinken. Gemeinschaftsleben bedeutet ganz einfach auch, dass Rücksicht auf einander genommen wird.
Muss ich an allen Gebetszeiten teilnehmen?
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind herzlich dazu eingeladen! Grundsätzlich ist es ja so, dass auch am Freiwilligen Ordensjahr teilgenommen wird, um das Gebetsleben der Schwestern oder Brüder zu teilen. Es soll nicht nur ein „Hineinschnuppern“ sein, sondern wirklich ein „Hineintauchen“ in das Ordensleben.
Vor Beginn des Freiwilligen Ordensjahres sollen beide Seiten über diese Frage sprechen, um falschen Erwartungen vorzubeugen.
Wie hoch sind die täglichen Arbeitszeiten für die klösterliche Gemeinschaft?
Wer außerhalb des Konvents arbeitet, hilft anteilmäßig im Haushaltsbereich mit. Dies wird vor Beginn des Freiwilligen Ordensjahres einvernehmlich geregelt.
Wenn Teilnehmerinnen oder Teilnehmer innerhalb des Klosters mitarbeiten, entspricht der zeitliche Einsatz dem der Ordensleute.
Darf ich meine persönlichen Kontakte pflegen?
Ja, natürlich! Aber es bedarf dafür rechtzeitiger und guter Absprachen, denn auch hier ist das Klosterleben sehr unterschiedlich. In Ordensgemeinschaften mit Klausurbereich kann kein Besuch von außerhalb in die Klausur eingeladen werden. In anderen Gemeinschaften gestaltet sich dies aber wieder ganz anders.
Generell gilt, dass miteinander abgesprochen wird, was möglich und nötig ist.
Lernen in Gemeinschaft
Was ist eine Lernpartnerin oder ein Lernpartner?
Während des Freiwilligen Ordensjahres steht eine Ordensschwester / ein Ordensbruder als Begleitung zur Verfügung. In vertraulichen Gesprächen kann alles angesprochen werden, was von Seiten der / des Teilnehmenden gewünscht wird. Diese Gespräche können dabei helfen, die nächsten Schritte auf meinem Weg zu entdecken und Klarheit für mich zu gewinnen.
Was sind Fortbildungstage und sind sie verbindlich?
Für alle, die sich für das Freiwillige Ordensjahr interessieren oder die es gerade absolvieren, werden Fortbildungswochenenden angeboten. Wenigstens einmal während des Freiwilligen Ordensjahres soll daran teilgenommen werden. Jährlich werden vier Treffen angeboten, die jeweils an einem anderen Ort Deutschlands, in einem anderen Kloster stattfinden. Bei diesen Wochenenden geht es um das Kennenlernen und den Erfahrungsaustausch der Teilnehmenden untereinander. Ein bestimmtes Thema zum Ordensleben wird ebenfalls aufgegriffen. Das gastgebende Kloster mit seinen Schwestern / Brüdern sowie deren Spiritualität und Geschichte wird kennengelernt und erlebt.
Da die Kosten für diese Tage von den Teilnehmenden selbst zu tragen sind, wird von Seiten der Deutschen Ordensobernkonferenz versucht, diese so gering wie möglich zu halten.
Macht das Spaß?
Ja!
Rechtliche Fragen
Der Vertrag – was wird geregelt?
Der Vertrag wird zwischen der Ordensgemeinschaft / dem Kloster und der Teilnehmerin / dem Teilnehmer geschlossen. Darin werden organisatorische Fragen geregelt, wie Dauer, Versicherung, Finanzen oder Freizeit. Auch das Zusammenleben im Konvent wird beschrieben. Schließlich wird im Vertrag geregelt, dass beide Seiten das Freiwillige Ordensjahr vorzeitig beenden können.
Der Vertrag wird die jeweils individuellen Bedingungen und Gegebenheiten festhalten. Das Generalsekretariat der Deutschen Ordensobernkonferenz kann dabei jederzeit beratend zur Seite stehen.
Die Finanzen – was kommt auf mich zu?
Diese Frage muss individuell beantwortet werden – je nach rechtlicher und finanzieller Situation der Teilnehmerein / des Teilnahmers und nach der Gestaltung des Freiwilligen Ordensjahres.
Grundsätzlich gilt, dass alle persönlichen Kosten selbst zu tragen sind, ebenso die der Fortbildungstage.
Weitere Regelungen:
1. Wer einer beruflichen Tätigkeit außerhalb der Ordensgemeinschaft nachgeht und somit ein Einkommen hat, wird monatlich einen Beitrag für Unterkunft und Verpflegung an die Gemeinschaft zahlen. Dies gilt auch für alle, die eine Rente beziehen und für die, die anderweitig über ein festes monatliches Einkommen verfügen. Der Beitrag wird gemeinsam festgelegt und in den Vertrag mit aufgenommen.
2. Wer das Freiwillige Ordensjahr in Verbindung mit dem Freiwilligen Sozialen oder Ökologischen Jahr absolviert, erhält ein monatliches Taschengeld nach den Regelungen des FSJ/FOEJ für die persönlichen Ausgaben. Die Beteiligung an den Kosten für Unterkunft und Verpflegung kann z.B. über eine Mithilfe im Haushalt geregelt werden.
3. Bei Studierenden kann die Finanzierung ebenfalls über eine Mithilfe im Haushalt geregelt werden.
4. Wer nicht studiert und über kein eigenes Einkommen verfügt, wird bei der jeweiligen Ordensgemeinschaft geringfügig angestellt. Somit ist auch die Versicherung geklärt. Wie hoch sowohl die Vergütung für die Anstellung als auch die Beteiligung an den Kosten ist, wird wieder individuell geregelt.
Bin ich versichert?
Für alle, die nicht über ihren bisherigen Arbeitgeber, über die Rentenversicherung, über ihre Eltern oder als Studenten versichert sind, wird ein Vertrag über eine geringfügige Anstellung geschlossen, damit die Sozialversicherung abgedeckt ist.
Wer während des Freiwilligen Ordensjahres ein unbezahltes Praktikum außerhalb des Klosters macht wird von dieser Organisation häufig versichert (z.B. bei der Bahnhofsmission). Ansonsten wird gemeinsam nach anderen Möglichkeiten gesucht .
In allen Versicherungsfragen steht das Generalsekretariat der Deutschen Ordensobernkonferenz gerne beratend zur Seite.
Kann ich vom Kloster oder der Gemeinschaft auch mal wegbleiben?
Ja, es hat sich gezeigt, dass es sogar gut ist, ca. zwei Tage pro Monat bewusst nicht in der Ordensgemeinschaft zu sein.
Wird das Freiwilligenjahr auf meinen späteren Rentenanspruch angerechnet?
Das Freiwillige Ordensjahr wird dann auf den Rentenanspruch angerechnet, wenn eine geringfügige Anstellung durch die Ordensgemeinschaft vorliegt.
Besteht die Möglichkeit, meinen Beruf weiter auszuüben?
Das kommt ganz darauf an, in welcher Gemeinschaft und an welchem Ort das Freiwillige Ordensjahr stattfindet. Teilweise ist die weitere Ausübung möglich und gewünscht, teilweise ist sie nicht möglich und auch nicht sinnvoll. Auch hier gelten individuelle Regelungen. Bei der weiteren Ausübung der beruflichen Tätigkeit wird empfohlen, die wöchentliche Stundenarbeitszeit etwas zu reduzieren.
Kann ich das Freiwillige Ordensjahr vorzeitig beenden?
Ja! Manchmal zeigt es sich erst im Laufe der Zeit, dass das Freiwillige Ordensjahr nicht das Richtige für diesen Moment war. Die Gründe dafür können ganz unterschiedlich sein. Wichtig ist, dass die Teilnehmerin / der Teilnehmer wie auch die Ordensgemeinschaft die Freiheit haben, das Freiwillige Ordensjahr vorzeitig beenden zu können. Die Deutsche Ordensobernkonferenz kann auch hierbei mithelfen, eine gute Entscheidung zu treffen.
Bei vorzeitiger Beendung entstehen keinerlei Verpflichtungen von irgendeiner Seite.
Bewerbung
Kann ich mich selbst in einem Kloster für das Freiwillige Ordensjahr anmelden?
Nein, das Freiwillige Ordensjahr wird über das Generalsekretariat der Deutschen Ordensobernkonferenz geregelt. Wünsche für eine bestimmte Ordensgemeinschaft können aber selbstverständlich im Bewerbungsgespräch vorgebracht werden und werden nach den Möglichkeiten der jeweiligen Ordensgemeinschaft berücksichtigt.
Wie sind die Bewerbungskriterien?
Bewerben kann sich jeder, der zwischen 18 und 75 Jahren alt ist. Wichtig ist eine psychische Stabilität. Weitere Voraussetzungen sind: Offenheit und der Wunsch, eine begrenzte Zeit das Leben mit Schwestern oder Brüdern zu teilen. Das Freiwillige Ordensjahr ist nicht unbedingt an die katholische Konfession gebunden. Aber die Freude und Bereitschaft am gemeinschaftlichen Gebet und Leben in der jeweiligen Form der Ordensgemeinschaft sind wesentlich.
Selbstverständlich können in Frauengemeinschaften nur Frauen und in Männergemeinschaften nur Männer mitleben.
Wie läuft das Bewerbungsverfahren ab?
Wenn das Freiwillige Ordensjahr eine Option ist, findet zunächst ein Gespräch mit der Koordinatorin Sr. Joanna Jimin Lee zum Kennenlernen statt, bei dem über alle anstehenden Fragen gesprochen werden kann.
Danach können sich Interessentinnen und Interessenten für das Freiwillige Ordensjahr bewerben und alles Weitere wird abgesprochen. Nach einem Besuch in der Ordensgemeinschaft vor Ort wird der Vertrag geschlossen: Das Freiwillige Ordensjahr kann starten!
Wenn das Interesse geweckt ist, kann Sr. Joanna entweder per E-Mail ordensjahr@orden.de, telefonisch unter +49 (0)1575 8490186 oder über das Kontaktformular erreicht werden.
Wann beginnt das Freiwillige Ordensjahr und gibt es bestimmte Fristen?
Das Freiwillige Ordensjahr kann jederzeit beginnen. Es gibt keine Fristen, ein Einstieg ist nach Absprache möglich. Es kann zwischen drei und zwölf Monaten dauern.
Ich habe psychische Probleme und hoffe, im Freiwilligen Ordensjahr dafür Hilfen zu bekommen.
Wer sich aktuell in einer psychisch schwierigen Situation befindet, therapeutische Hilfe in Anspruch nimmt oder psychisch eher instabil ist, für den ist das Freiwillige Ordensjahr im Moment keine Hilfe. Das Freiwillige Ordensjahr ist herausfordernd und verlangt eine gute psychische Gesundheit und Belastbarkeit. Im Gespräch mit der Koordinatorin kann über diese Frage vertraulich geredet werden.
Verschiedenes
Gibt es schon Erfahrungen mit dem Freiwilligen Ordensjahr?
Verschiedene Frauen und Männer haben ein freiwilliges Ordensjahr begonnen oder bereits erfolgreich beendet. Im ordensjahr.de-Blog schreiben sie über ihre Erfahrungen in verschiedenen Gemeinschaften. Auch einige Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Freiwilligen Ordensjahres in Österreich, das es dort schon seit 2016 gibt, kommen dabei zu Wort: https://www.ordensjahr.de/blog/
Wo erhalte ich weitere Informationen?
Am einfachsten über die Koordinatorin des Freiwilligen Ordensjahres. Die Kontaktangaben sind in der Rubrik „Interesse?“ zu finden. Die Emailadresse ist: ordensjahr@orden.de.
Ich finde das Freiwillige Ordensjahr eine gute Sache und möchte es gerne finanziell unterstützen.
Wir freuen uns über jede Spende, die dazu beiträgt, dass das Freiwillige Ordensjahr durchgeführt werden kann. Für das Gesamtprojekt können Sie unter folgender Kontoverbindung spenden:
DOK Deutsche Ordensobernkonferenz e.V.
Verwendungszweck: Freiwilliges Ordensjahr
IBAN: DE20 7509 0300 0001 3711 50
BIC: GENODEF1M05
Liga Bank Regensburg
Gerne stellen wir Ihnen eine Spendenquittung aus. Bitte senden Sie dazu eine Kopie des Überweisungsbelegs, sowie Ihre Adresse an ordensjahr@orden.de oder per Post an DOK Deutsche Ordensobernkonferenz e.V., Wittelsbacherring 9, 53115 Bonn.