Fragen & Antworten
Fragen über Fragen?
Hier finden Sie die Antworten auf die häufigsten Fragen zum Freiwilligen Ordensjahr.
Das Leben in Gemeinschaft
Wie ist der Alltag im Kloster? Was erwartet mich?
Eine spannende Frage! Die Antwort darauf ist von Gemeinschaft zu Gemeinschaft, von Konvent zu Konvent unterschiedlich. Was alle Gemeinschaften im Innersten verbindet, ist das Leben aus dem Glauben: die Gestaltung des täglichen Lebens mithilfe von festen liturgischen Zeiten und der Wechsel aus Gebetsleben, Gemeinschaftsleben und Arbeitsleben. Wie sich dies gestaltet, ist teils sehr unterschiedlich.
Fast immer beginnt der Tag mit einer gemeinsamen Gebetszeit. Manche Gemeinschaften haben bereits morgens eine Eucharistiefeier, andere eher abends, wieder andere haben im eigenen Haus keine.
Nach dem Morgengebet und dem Frühstück ist Arbeitszeit, die evtl. von einer Gebetszeit mittags wieder unterbrochen wird. In manchen Gemeinschaften ist es möglich, miteinander zu Mittag zu essen, in anderen nicht. Nach dem Essen, vielleicht einer Erholungszeit und weiterer Arbeitszeit, trifft sich die Gemeinschaft abends oft nochmals zum Gebet. Der Tag wird gerne mit der sog. Komplet beendet.
Jede Gemeinschaft hat ihren eigenen Tagesrhythmus und ihre eigenen Formen des Gemeinschaftslebens, die auch sehr abhängig von den jeweiligen Arbeitsfeldern sind.
Genauere Einblicke können bei einem Erstgespräch gegeben werden.
Bin ich Bruder oder Schwester, wenn ich das Freiwillige Ordensjahr mache?
Nein, das Freiwillige Ordensjahr hat ordensrechtlich keinerlei Auswirkungen, d.h. man ist in dieser Zeit kein Mitglied der Ordensgemeinschaft. Dennoch „gehört man“ in der Zeit des Freiwilligen Ordensjahres zur Hausgemeinschaft der Schwestern oder Brüder und lebt freiwillig wie sie, soweit wie möglich und angemessen.
Bin ich beim Freiwilligen Ordensjahr alleine im Kloster, oder leben noch andere Leute mit, die nicht Schwestern oder Brüder sind?
Die Wahrscheinlichkeit, dass gleichzeitig in einer Gemeinschaft zwei und mehr Teilnehmerinnen oder Teilnehmer sind, ist gering. Kontakt und Austausch mit Anderen in vergleichbarer Situation finden über die regelmäßigen Fortbildungswochenenden statt. Viele Ordensgemeinschaften haben aber öfters Gäste von außerhalb, die sich für eine bestimmte Zeit zurückziehen wollen und Stille im Kloster suchen.
Auf was muss ich im Freiwilligen Ordensjahr verzichten?
Wer das Freiwillige Ordensjahr macht, wird zunächst einmal mit eher „leichtem Gepäck“ anreisen, da die Zeit des Mitlebens im Kloster ja begrenzt ist. Die Ordensgemeinschaften versuchen alle einen einfachen Lebensstil zu leben, so gibt es z.B. in manchen Konventen nur an Festen Alkohol zu trinken. Gemeinschaftsleben bedeutet ganz einfach auch, dass Rücksicht auf einander genommen wird.
Muss ich an allen Gebetszeiten teilnehmen?
Ja, damit wird gerechnet! Grundsätzlich macht man ja das Freiwillige Ordensjahr, um das Gebetsleben der Schwestern oder Brüder zu teilen. Es soll nicht nur ein „Hineinschnuppern“ sein, sondern wirklich ein „Hineintauchen“ in das Ordensleben.
Vor Beginn des Freiwilligen Ordensjahres sollte man miteinander über solche Fragen sprechen.
Wie hoch sind die täglichen Arbeitszeiten für die klösterliche Gemeinschaft?
Wenn Teilnehmerinnen oder Teilnehmer innerhalb des Klosters mitarbeiten, entspricht der zeitliche Einsatz etwa dem der Ordensleute.
Wer außerhalb des Konvents arbeitet, hilft anteilmäßig im Haushaltsbereich mit. Dies wird vor Beginn des Freiwilligen Ordensjahres einvernehmlich geregelt.
Darf ich meine persönlichen Kontakte pflegen?
Ja, natürlich! Aber es bedarf dafür guter Absprache, denn auch hier ist das Klosterleben sehr unterschiedlich. In Ordensgemeinschaften mit Klausurbereich kann kein Besuch von außerhalb in die Klausur eingeladen werden. In anderen Gemeinschaften gestaltet sich dies aber wieder ganz anders.
Generell gilt, dass miteinander abgesprochen wird, was möglich und nötig ist.
Lernen in Gemeinschaft
Was ist eine Lernpartnerin oder ein Lernpartner?
Während des Freiwilligen Ordensjahres steht eine Ordensschwester / ein Ordensbruder als Begleitung zur Verfügung. In vertraulichen Gesprächen kann alles angesprochen werden, was von Seiten der / des Teilnehmenden gewünscht wird. Diese Gespräche können dabei helfen, die nächsten Schritte auf meinem Weg zu entdecken und Klarheit für mich zu gewinnen.
Was sind Fortbildungstage und sind sie verbindlich?
Wenigstens einmal während des Freiwilligen Ordensjahres sollte man am sogenannten FOJ-Wochenende teilnehmen. Jährlich werden drei Treffen angeboten, die jeweils in einem anderen Kloster stattfinden. Bei diesen Wochenenden geht es wesentlich um den Erfahrungsaustausch der Teilnehmenden und um die Reflexion über die eigenen Gemeinschaftserfahrungen. Ein bestimmtes Thema zum Ordensleben wird ebenso aufgegriffen, wie die Spiritualität und Geschichte der gastgebenden Ordensgemeinschaft.
Grundsätzlich sind die Kosten für diese Tage von den Teilnehmenden selbst zu tragen. Von Seiten der Deutschen Ordensobernkonferenz wird versucht, diese so gering wie möglich zu halten.
Macht das Spaß?
Ja! Vor allem, wenn man sich auf die Chancen einlässt, über sich hinauszuwachsen.
Rechtliche Fragen
Der Vertrag – was wird geregelt?
Der Vertrag wird zwischen der Ordensgemeinschaft / dem Kloster und der Teilnehmerin / dem Teilnehmer geschlossen - je nach individuellen Bedingungen und Gegebenheiten. Darin werden organisatorische Fragen festgehalten; z. B. Dauer, Versicherung, Finanzen oder Einsatzbereich. Schließlich wird im Vertrag erwähnt, dass das Freiwillige Ordensjahr vorzeitig beendet werden kann.
Die Finanzen – was kommt auf mich zu?
Grundsätzlich gilt, dass weder Teilnehmer/in noch Ordensgemeinschaft einen finanziellen Gewinn oder Verlust erzielt.
Mögliche Regelungen:
1. Wer anderweitig über ein festes monatliches Einkommen verfügt, sei es durch die Rente, sei es z. B. durch eine berufliche Tätigkeit außerhalb der Ordensgemeinschaft, wird monatlich einen Beitrag für Unterkunft und Verpflegung an die Gemeinschaft zahlen, der gemeinsam festgelegt und in den Vertrag mit aufgenommen wird.
2. Wer das Freiwillige Ordensjahr in Verbindung mit dem Freiwilligen Sozialen oder Ökologischen Jahr bzw. dem Bundesfreiwilligendienst absolviert, kann ein monatliches Taschengeld nach den Regelungen des FSJ/FÖJ/BFDI für die persönlichen Ausgaben erhalten. Die Beteiligung an den Kosten für Unterkunft und Verpflegung kann z.B. über eine Mithilfe im Haushalt geregelt werden.
3. Bei Studierenden kann die Finanzierung zumindest teilweise über eine Mithilfe im Haushalt geregelt werden.
4. Wer nicht studiert und über kein eigenes Einkommen verfügt, kann bei der jeweiligen Ordensgemeinschaft geringfügig angestellt werden, um die Versicherung zu ermöglichen. Sowohl die Vergütung für die Anstellung als auch die Beteiligung an den Kosten wird nach dem Grundsatzprinzip "plus-minus-null für beide Seiten" individuell geregelt.
Eines sollte man im Auge behalten: Jede Ordensgemeinschaft muss sich auch selbst erhalten und der Gästebetrieb ist nicht selten eine der wichtigsten Einnahmequellen. Doch an Geld soll das FOJ nicht scheitern. Gemeinsam werden Wege gesucht, damit die beiden Seiten zu einer Win-Win-Situation kommen können.
Bin ich versichert?
Für die Ordensgemeinschaft ist am einfachsten, wenn die Versicherungsfrage selbst gelöst werden kann wie bei Renten-Beziehenden, Mitversicherten, extern Angestellten, Studierenden etc. Wenn nicht, kann ein Vertrag über eine geringfügige Anstellung bzw. FSJ/BFDI-Stelle geschlossen werden, um die Sozialversicherung abzudecken.
Kann ich vom Kloster oder der Gemeinschaft auch mal wegbleiben?
Ja, es hat sich gezeigt, dass es sogar gut ist, ca. zwei Tage pro Monat bewusst nicht in der Ordensgemeinschaft zu sein. Aber auch da braucht es eine gute Absprache
Wird das Freiwilligenjahr auf meinen späteren Rentenanspruch angerechnet?
Das Freiwillige Ordensjahr wird dann auf den Rentenanspruch angerechnet, wenn eine geringfügige Anstellung durch die Ordensgemeinschaft vorliegt.
Besteht die Möglichkeit, meinen Beruf weiter auszuüben?
Das kommt ganz darauf an, in welcher Gemeinschaft an welchem Ort das Freiwillige Ordensjahr stattfindet bzw. um welche Art von Beschäftigung es sich handelt. Auch hier gelten individuelle Regelungen. Bei der weiteren Ausübung der beruflichen Tätigkeit wird empfohlen, die wöchentliche Stundenarbeitszeit etwas zu reduzieren.
Kann ich das Freiwillige Ordensjahr vorzeitig beenden?
Ja! Natürlich versucht man eine tragfähige Entscheidung zu treffen. Doch manches zeigt sich erst im Laufe der Zeit. Wichtig ist, dass sowohl die/der Teilnehmende als auch die Ordensgemeinschaft die Freiheit hat, das Freiwillige Ordensjahr vorzeitig zu beenden ohne Verpflichtungen von irgendeiner Seite. Natürlich sollte man sich aber die Chance zu gegenseitiger Absprache nicht entgehen lassen.
Vor der Beendigung und bei Schwierigkeiten ist die Koordinatorin des FOJ unbedingt zu kontaktieren.
Bewerbung
Kann ich mich selbst in einem Kloster für das Freiwillige Ordensjahr anmelden?
Nein, das Freiwillige Ordensjahr wird über das Generalsekretariat der Deutschen Ordensobernkonferenz abgewickelt. Wünsche für eine bestimmte Ordensgemeinschaft können aber selbstverständlich im Bewerbungsgespräch mit der Koordinatorin vorgebracht werden und werden nach Möglichkeit berücksichtigt.
Wie sind die Bewerbungskriterien?
Bewerben kann sich jeder, der zwischen 18 und 75 Jahren alt ist. Wichtig ist die Motivation, warum man eine Zeit lang das Leben mit Schwestern oder Brüdern teilen möchte, und eine nötige psychosoziale Stabilität. Das Freiwillige Ordensjahr ist nicht an die katholische Konfession gebunden. Doch ohne Freude am gemeinschaftlichen Gebet kann es keine sinnvolle Zeit werden. Bis auf wenige Ausnahmen können in Frauengemeinschaften nur Frauen und in Männergemeinschaften nur Männer mitleben.
Wie läuft das Bewerbungsverfahren ab?
Die Anfrage über das Kontaktformular geht an die Koordinatorin Sr. Joanna Jimin Lee für ein Erstgespräch. Lebenslauf und Motivationsschreiben wären hilfreich, sind jedoch keine Voraussetzung - nicht das Geschriebene zählt, sondern die Begegnung selbst. Bei diesem Gespräch (meistens online, außer im Münchner Raum) werden alle grundsätzlichen Fragen abgeklärt und ggf. auch, mit welcher Ordensgemeinschaft die Vermittlung starten soll.
Nach der Kontaktherstellung stellt sich die/der Interessierte/r bei der/dem vorinformierten FOJ-Verantwortlichen der Gemeinschaft vor, um einen Besuch mit Übernachtungen zu vereinbaren und die Ordensgemeinschaft vor Ort kennenzulernen. Mögliche Einsatzfelder und alle anderen Fragen werden vor Ort abgeklärt. Bei beidseitiger Zustimmung wird eine schriftliche Vereinbarung zwischen der Ordensgemeinschaft und der/dem Teilnehmenden getroffen. Für die finale Registrierung wendet sich die/der Teilnehmende an die Koordinatorin der DOK. Das Freiwillige Ordensjahr kann starten!
Wann beginnt das Freiwillige Ordensjahr und gibt es bestimmte Fristen?
Das Freiwillige Ordensjahr kann jederzeit beginnen und zwischen drei und zwölf Monaten dauern. Es gibt keine Fristen, ein Einstieg ist je nach Absprache und Verfügbarkeit möglich. Manche planen das Freiwillige Ordensjahr lange vor, andere probieren es recht spontan und es klappt auch.
Ich habe psychische Probleme und hoffe, im Freiwilligen Ordensjahr dafür Hilfen zu bekommen.
Wenn Sie sich psychisch in einer schwierigen Situation befinden, aktuell therapeutische Hilfe in Anspruch nehmen oder sich als instabil erleben, ist das Freiwillige Ordensjahr im Moment keine Hilfe für Sie. Das Leben in einer Ordensgemeinschaft ist erfahrungsgemäß herausfordernd und verlangt eine gute psychische Gesundheit und Belastbarkeit. Im Gespräch mit der Koordinatorin kann diese Frage vertraulich erörtert werden.
Verschiedenes
Welche Erfahrungen mit dem Freiwilligen Ordensjahr gibt es?
Bald 100 Frauen und Männer haben ein freiwilliges Ordensjahr in Deutschland absolviert. Im ordensjahr-Blog lesen Sie über ihre Erfahrungen.
Wo erhalte ich weitere Informationen?
Am einfachsten über die Koordinatorin des Freiwilligen Ordensjahres. Die Kontaktangaben sind in der Rubrik „Interesse?“ zu finden. Die Emailadresse ist: ordensjahr@orden.de.
Ich finde das Freiwillige Ordensjahr eine gute Sache und möchte es gerne finanziell unterstützen.
Wir freuen uns über jede Spende, die dazu beiträgt, dass das Freiwillige Ordensjahr durchgeführt werden kann. Für das Gesamtprojekt können Sie unter folgender Kontoverbindung spenden:
DOK Deutsche Ordensobernkonferenz e.V.
Verwendungszweck: Freiwilliges Ordensjahr
IBAN: DE20 7509 0300 0001 3711 50
BIC: GENODEF1M05
Liga Bank Regensburg
Gerne stellen wir Ihnen eine Spendenquittung aus. Bitte senden Sie dazu eine Kopie des Überweisungsbelegs, sowie Ihre Adresse an ordensjahr@orden.de oder per Post an DOK Deutsche Ordensobernkonferenz e.V., Wittelsbacherring 9, 53115 Bonn.